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VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 4 S 2604/03 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 4 S 2604/03 (https://dejure.org/2004,19323)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Umsetzung - amtsangemessene Beschäftigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beamtenrechtliche Umsetzung zur Behebung dienstlicher Konflikte; Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Rückgängigmachung einer erfolgten Umsetzung vom Rechnungsprüfungsamt zum Ordnungsamt; Verletzung des Ermessens bei der Änderung des Aufgabenbereichs; Erheblichkeit der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 29.10.2003 - 9 K 1818/03
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 4 S 2604/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89
Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 4 S 2604/03
Diese Bewertung erfolgt, soweit sie sich nicht als Missbrauch der dabei bestehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn erweist, allein im öffentlichen Interesse und nicht in Wahrnehmung der dem betroffenen Beamten gegenüber zu beachtenden Fürsorgepflicht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.11.1991, Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 = NVwZ 1992, 573 = ZBR 1992, 176). - VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
Änderung des Aufgabenbereichs eines Oberarztes durch Organisationsverfügung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 4 S 2604/03
Dabei ist es entgegen dem Beschwerdevorbringen im Interesse eines funktionierenden Dienstbetriebs auch unter dem Blickwinkel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn unerheblich, wer die dienstlichen Spannungen im Einzelnen verursacht oder verschuldet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 12.05.1999 - 4 S 660/9 -, ZBR 2000, 358 = IÖD 1999, 270). - VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 4 S 2546/95
Einstweilige Anordnung zwecks Rückgängigmachung einer Umsetzung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 4 S 2604/03
Der Antragsteller hat einen Anordnungsgrund (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO) für eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Rückgängigmachung der ihm gegenüber erfolgten Umsetzung vom Rechnungsprüfungsamt zum Ordnungsamt des Antragsgegners nicht glaubhaft gemacht, weil ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache nicht absehbar ist und dem Antragsteller , der bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren eine Rückumsetzung erreichen könnte, in der Zwischenzeit weder unwiederbringliche Rechtsverluste noch sonst unzumutbare Nachteile entstehen (vgl. zu diesem Maßstab etwa Senatsbeschluss vom 07.03.1996 - 4 S 2546/95 -, IÖD 1996, 194).
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2006 - 4 S 634/06
Ansprüche eines Beamten bei Zuteilung der Dienstzimmer
Dabei ist es im Interesse eines funktionierenden Dienstbetriebs auch unter dem Blickwinkel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich unerheblich, wer diese Spannungen im Einzelnen verursacht oder verschuldet hat (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, a.a.O., und vom 16.01.2004 - 4 S 2604/03 -, DÖD 2004, 134). - VGH Baden-Württemberg, 26.09.2007 - 4 S 2465/06
Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszulage
Nach Lage des Falles kann die Versetzung (oder Umsetzung) eines der Streitbeteiligten geboten sein, wobei ein dienstliches Bedürfnis hierfür bereits auf Grund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen ist, also unabhängig von der Verschuldensfrage, die erst im Rahmen der Ermessensausübung von Bedeutung sein kann, insbesondere für die Frage der Auswahl des zu versetzenden Beteiligten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.01.1967, BVerwGE 26, 65; Beschluss vom 26.11.2004, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; Senatsbeschlüsse vom 22.02.1995 - 4 S 2359/94 -, vom 28.03.1996 - 4 S 3185/95 -, jeweils Juris, und vom 16.01.2004 - 4 S 2604/03 -, DÖD 2004, 134). - VG Ansbach, 23.06.2009 - AN 1 E 09.00660
Dienstpostenvergabe während laufender Elternzeit, Ausschluss aus dem …
Ein Anspruch des einzelnen Beamten auf fehlerfreie Ausübung dieses Organisationsermessens besteht nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 4.11.1976 - 2 C 40.74, BVerwGE 51, 264, vom 11.5.1989 - 3 C 63.87, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 17 S. 74 f. und vom 26.2.1993 - 8 C 20.92, Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 14 m.w.N., sowie VGH BW, Beschluss vom 16.1.2004 - 4 S 2604/03, DÖD 2004, 134 zur Umsetzung eines Kreisrechnungsprüfers).